Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung - Teil E: Sportstättenförderung mit überwiegend nicht schulischer Nutzung ist fertig. Seid Ihr ein Sportverein, der Mitglied im LSB ist, und hat Euer Ort weniger als 10.000 Einwohner? Die Förderung beträgt maximal 100.000 € und 90 % und muss bis zum bis zum 15.11.2016 für 2017 beantragt werden. Die Antragsunterlagen wurden auf der Homepage des LSB veröffentlicht. Für weitere Fragen steht dort die Bearbeiterin Anne Roeloffs zur Verfügung.