Mannschaftsmeldungen für die Winterhallenrunde 2024/2025 ab sofort möglich

08. Juli 2024 Von: Geschäftsstelle

Mannschaftsmeldungen für die Winterhallenrunde 2024/2025 ab sofort möglich

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Während die letzten Spiele der Sommerverbandsspielrunde 2024 noch gespielt werden müssen, laufen aktuell die Vorbereitungen auf die kommende Winterrunde 2024/2025.

Ab sofort können alle Personen mit der Zugangsberechtigung „Vereinsadministrator“ die Mannschaften für den Winter über die Vereinsverwaltung auf nuLiga melden.

Bitte beachten Sie folgende Meldefristen:

Mannschaftsmeldung: 08.07. - 01.09.2024
Namentliche Mannschaftsmeldung: 03.10. - 20.10.2024
Nachmeldungen von Spielern: 21.10. - 25.10.2024 (gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro)


Hinweise zur Mannschaftsmeldung:

- Bestehende Mannschaften, die auch im kommenden Winter wieder am Spielbetrieb teilnehmen sollen, müssen auf den Status "gemeldet" gesetzt werden.

- Mannschaften, die im kommenden Winter nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen sollen, müssen auf den Status "abgemeldet" gesetzt werden.

- Die Mannschaftsmeldung für die Winterhallenrunde 2024/2025 basiert grundsätzlich auf dem Stand der Wintersaison 2023/2024.

Gespielt wird in den Altersklassen:

U18 Mixed: ab Jahrgang 2014 bis Jahrgang 2007

Damen, Herren, Mixed und neu!!! Mixed LK 20,0 – 25,0: ab Jahrgang 2012 und älter 

Damen, Herren und Mixed 40: ab Jahrgang 1985 und älter

Herren 30: ab Jahrgang 1995 und älter

Herren 50: ab Jahrgang 1975 und älter

Herren 60: ab Jahrgang 1965 und älter

Herren 65: ab Jahrgang 1960 und älter

Hinweise zur namentlichen Mannschaftsmeldung zu beachten:
- Es wird die Stichtags-LK von Oktober 2024 (LK-Stand vom 02.10.2024) berücksichtigt.

- Die Nachkommastelle der LK wird berücksichtigt, d.h. ein/e Spieler:in (LK 23,2 steht vor LK 23,3).

- Doppelspielrechte können im Rahmen der namentlichen Mannschaftsmeldung digital beantragt werden.

Spielbeginn ist frühestens ab dem 26.10.2024. Weitere Informationen sind der Übersicht Termine/Fristen und den Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.